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   VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12.NW   

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https://dejure.org/2013,8605
VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12.NW (https://dejure.org/2013,8605)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.04.2013 - 4 K 1016/12.NW (https://dejure.org/2013,8605)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. April 2013 - 4 K 1016/12.NW (https://dejure.org/2013,8605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 54 Abs 2 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP
    Beendigung des Bestandsschutzes bei Jagdhütten; Adressat einer Beseitigungsverfügung nach Grundstücksübertragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enden des Bestandsschutzes bei Jagdhütten grundsätzlich nach Beendigung des zugrunde liegenden Jagdpachtvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Unabhängig davon, ob ein Bauherr auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (BVerwG, NVwZ 2000, 678 sowie BVerwGE 96, 95).

    Anderes gilt nur dann, wenn die Landschaft am umstrittenen Standort wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit weder der naturgegebenen Bodennutzung noch der Erholung dient oder wegen Vorbelastung durch zahlreiche wesensfremde Eingriffe nicht mehr schutzwürdig ist (s. dazu BVerwGE 96, 95).

  • BVerwG, 09.09.2002 - 4 B 52.02

    Entprivilegierung und Bestandsschutz

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Daher ist unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ein Bauwerk nur in seiner genehmigten Funktion geschützt; der Bestandsschutz endet, sobald sich diese Funktion ändert, bei Jagdhütten mithin nach Beendigung des zugrunde liegenden Jagdpachtvertrages (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 472; NVwZ-RR 1995, 312 und BauR 2003, 1021; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. März 1980 - 7 A 86/79 - VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2003 - 4 K 2914/03.NW -).

    Setzt eine solche Privilegierung aber grundsätzlich voraus, dass die Jagdhütte in dem vom Besitzer zu bejagenden Jagdbezirk steht, folgt daraus zugleich, dass Jagdhütten nach Beendigung eines Jagdpachtvertrages - sofern sie nicht von dem neuen Jagdpächter weiter genutzt werden - zu beseitigen sind (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 472; NVwZ-RR 1995, 312; BauR 2003, 1021).

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78

    Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Daher ist unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ein Bauwerk nur in seiner genehmigten Funktion geschützt; der Bestandsschutz endet, sobald sich diese Funktion ändert, bei Jagdhütten mithin nach Beendigung des zugrunde liegenden Jagdpachtvertrages (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 472; NVwZ-RR 1995, 312 und BauR 2003, 1021; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. März 1980 - 7 A 86/79 - VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2003 - 4 K 2914/03.NW -).

    Setzt eine solche Privilegierung aber grundsätzlich voraus, dass die Jagdhütte in dem vom Besitzer zu bejagenden Jagdbezirk steht, folgt daraus zugleich, dass Jagdhütten nach Beendigung eines Jagdpachtvertrages - sofern sie nicht von dem neuen Jagdpächter weiter genutzt werden - zu beseitigen sind (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 472; NVwZ-RR 1995, 312; BauR 2003, 1021).

  • BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94

    Baurecht: Veslust des bestandsschutzes bei Nutzungsänderung einer Jagdhütte in

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Daher ist unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ein Bauwerk nur in seiner genehmigten Funktion geschützt; der Bestandsschutz endet, sobald sich diese Funktion ändert, bei Jagdhütten mithin nach Beendigung des zugrunde liegenden Jagdpachtvertrages (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 472; NVwZ-RR 1995, 312 und BauR 2003, 1021; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. März 1980 - 7 A 86/79 - VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2003 - 4 K 2914/03.NW -).

    Setzt eine solche Privilegierung aber grundsätzlich voraus, dass die Jagdhütte in dem vom Besitzer zu bejagenden Jagdbezirk steht, folgt daraus zugleich, dass Jagdhütten nach Beendigung eines Jagdpachtvertrages - sofern sie nicht von dem neuen Jagdpächter weiter genutzt werden - zu beseitigen sind (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 472; NVwZ-RR 1995, 312; BauR 2003, 1021).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Es ist Sache des Betreffenden, einen erforderlichen Raum ohne Inanspruchnahme des Außenbereichs zu beschaffen (vgl. BVerwG, UPR 1986, 263; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2003 - 8 A 11810/02.OVG -, wonach bei der Bienenhaltung im Außenbereich in der Regel lediglich Bauten zulässig sind, die der Unterbringung der Bienen dienen, nicht aber solche, die nur die Betreuung der Bienen erleichtern sollen).

    Das Erfordernis einer funktionellen Zuordnung des Bauwerks zur Ausübung einer ordnungsgemäßen Jagd erstreckt sich nicht nur auf die Größe und Ausstattung, sondern auch auf die räumliche Zuordnung der Hütte zum jeweiligen Jagdbezirk, d.h. auf die Frage, ob ohne eine Jagdhütte die Jagd nicht oder nur unter erschwerten Umständen ordnungsgemäß ausgeübt werden kann (BVerwG, UPR 1986, 263).

  • VGH Bayern, 08.12.2009 - 2 B 09.2257

    Wildpark mit Gastronomieeinrichtung, Abenteuerspielplatz und Picknickwiese kein

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stellt einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die von den übrigen Regelungen des § 35 Abs. 1 BauGB nicht erfasst werden und nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zweckes auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2009, 62; Bay.VGH, BayVBl 2010, 565).

    Davon kann noch nicht gesprochen werden, wenn der mit einem Vorhaben verfolgte Zweck zwar billigenswert, ja möglicherweise sogar allgemein erwünscht, die damit verbundene bauliche Verfestigung jedoch als außenbereichsinadäquat zu qualifizieren ist (Bay.VGH, BayVBl 2010, 565).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08

    Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Denn polizeiliche bzw. ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr können nicht verwirkt werden ( OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 749; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2008, 696; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2009, 364).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2012 - 8 A 10291/12

    Verwirkung bauordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse; ermessensfehlerhaftes

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Denn polizeiliche bzw. ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr können nicht verwirkt werden ( OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 749; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2008, 696; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2009, 364).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Denn polizeiliche bzw. ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr können nicht verwirkt werden ( OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 749; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2008, 696; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2009, 364).
  • BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
    Unabhängig davon, ob ein Bauherr auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (BVerwG, NVwZ 2000, 678 sowie BVerwGE 96, 95).
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10502/09

    Rechtswidrigkeit einer mit einer Beseitigungsverfügung verbundenen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 8 A 11031/06

    Wegfall des Vertrauensschutzes der "Pirmasenser Amnestie"

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1992 - 1 L 99/91

    Zusicherung; Bauaufsichtsbehörde; Rechtswidrigkeit; Duldung; Schriftform;

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2013 - 8 A 11152/12

    Nutzungsuntersagung für Diskothek nach langjähriger Nutzungsunterbrechung

  • BVerwG, 10.02.2009 - 7 B 46.08

    Anspruch auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Neubau

  • BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95

    Priviligierte Nutzung - Jagdhütte - Jagdpächter - Jagdbezirk - Nutzungsrecht -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1980 - 7 A 86/79
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